Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten die nachstehend aufgeführten Bedingungen der Firma AVB, jedoch beschränkt auf Kunden, die ihrerseits (Voll- und Minder-) Kaufleute sind. Der Kunde erkennt die nachstehenden Bedingungen für den vorliegenden Vertrag sowie für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch Schweigen von AVB oder durch Lieferung Vertragsinhalt, müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung für jedes Geschäft durch AVB schriftlich bestätigt werden.

2. Liefer- und Leistungszeit

Die von AVB genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungs-verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die AVB die Lieferung wesentlich erschweren und unmöglich machen, hat diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen AVB, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. AVB ist zu Teillieferungen und Teilstundungen jederzeit berechtigt.

3. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart sein sollten - auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von AVB verläßt. Für alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen trägt der Kunde die Transportgefahr.

4. Gewährleistung

AVB steht für industrieübliche Herstellung und Beschaffung sowie Verpackung ein. Lieferungen und Leistungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit vom Kunden zu überprüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie etwaige Mängel sind innerhalb einer Woche (eingehend bei AVB) schriftlich unter Angabe der Lieferscheinnummer zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen. Verspätete Rügen finden keine Berücksichtigung. AVB gewährleistet, daß ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Gewähr für die Güte der Erzeugnisse wird innerhalb der vereinbarten vertraglichen oder hilfsweise der gesetzlichen Frist übernommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Im Falle der Gewährleistung sind die Rechte des Kunden auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sollte weder Nachbesserung noch Ersatzlieferung möglich sein, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewähr-leistungsansprüche zu. Schadenersatz wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geleistet.

5. Zahlung

Jede Rechnung von AVB ist sofort nach Erhalt der Lieferung oder Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber übernommen, wobei Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Kunden gehen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum, so ist AVB berechtigt, Fälligkeitszinsen in der Höhe von 3 % über dem Nationalbankdiskontsatz geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihre Entstehung angerechnet. Im Einzelfall vereinbarte Skontoabzüge sind dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Käufer bestehen. Unsere Handelsvertreter sind ausschließlich selbstständig tätig und nicht inkassobefugt.

6. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht

Der Kunde hat nur dann ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht, wenn seine Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AVB bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden; hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Der Kunde willigt ausdrücklich darin ein, daß AVB bei Verzug des Kunden jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügungsgewalt des Kunden zu entfernen; der Kunde verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht. AVB ist nach Abholung der Ware berechtigt, diese freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu veräußern oder versteigern zu lassen; Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich etwaiger Kosten.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, auch aus Wechseln oder Schecks ist Wien.

9. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsverbindungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AVB und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.